FAQ
Unser Antwortenkatalog
Rechte und Pflichten einer Pflegestelle:
Die Pflegestelle gibt einem Tier eine artgerechte Unterkunft, Pflege und Zuwendung für einen begrenzten Zeitraum. Die Unterbringung des Tieres erfolgt unentgeltlich. Die Kosten für Futter und Material trägt die Pflegestelle. Der Tierschutzverein übernimmt die Kosten der notwendigen tierärztlichen Behandlung, sofern dieses vorher abgestimmt wurde. Unterstützend können Tierarztbesuche auch durch den Tierschutzverein organisiert werden.
Bei der Vermittlung der Tiere treffen wir eine Vorauswahl unter den Interessenten. Da die Pflegestelle jedoch das betreffende Tier am besten kennt, ist sie unser Ansprechpartner bei der Vermittlung und bei Tierarztbesuchen.
Der Tierschutzverein Buxtehude e.V. unterstützt die Pflegestelle jederzeit mit Rat und Tat.
Möchten Sie uns unterstützen indem Sie Pflegestelle werden, nehmen Sie gern Kontakt mit uns auf.
Können Spenden vom Steuer abgesetzt werden?
Der Tierschutzverein Buxtehude e.V. ist als gemeinnützig anerkannt. Insofern können Spenden bei der Steuererklärung geltend gemacht werden. Bis € 200,00 wird der Kontoauszug anerkannt. Selbstverständlich erhalten Sie auf Wunsch auch eine Spendenbescheinigung.
Wildtier
Der Deutsche Tierschutzbund, bei dem wir Mitglied sind, beschreibt ausführlich, was zu tun ist, wenn Sie ein Wildtier gefunden haben.
Bitte informieren Sie sich hier, wenn Sie einem verletzten oder scheinbar verlassenen Wildtier begegnen:
https://www.tierschutzbund.de/information/hintergrund/artenschutz/verletztes-wildtier-gefunden/
Wie wird der Tierschutzverein Buxtehude e.V. finanziert?
Der Tierschutzverein Buxtehude e.V. finanziert sich größtenteils über Spenden. Wir bezahlen mit den Mitgliedsbeiträgen und Spenden das Futter für die Tiere, Pflegemittel, Tierarztkosten. Alle Mitglieder und Helfer des Tierschutzvereins Buxtehude e.V. sind ehrenamtlich tätig.